Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
Unternehmen der Abfallbranche können seit Inkrafttreten der ersten Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) im Jahr 1997 das Prädikat „Entsorgungsfachbetrieb“ erwerben, das sie als vertrauenswürdige, der ständigen Überwachung unterliegenden Betriebe der Entsorgungswirtschaft auszeichnet.
Zwischen Betrieb und TÜO wird ein Überwachungsvertrag abgeschlossen, dem die Aufsichtsbehörde im Verfahren der Benehmensreglung nach Kontaktierung aller für den Betrieb zuständigen Behörden zunächst zustimmen muss, bevor doe weiteren Prüfschritte erfolgen können.
Durch eine Vor- und Erstüberprüfung und dann jährliche Folgeüberprüfungen alle 12 Monate wird durch den Sachverständigen festgestellt, ob die Anforderungen gem. der EfbV und der damit verbundenen LAGA-Prüfungsrichtlinie durch den Betrieb eingehalten werden.
Zertifizierfähige Tätigkeiten sind dabei das Sammeln und Befördern, das Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen sowie das Handeln und Makeln von Abfällen.
Da die G.BZ - Zert als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) ihren Sitz in NRW hat, ist die zuständige Aufsichtsbehörde ein Fachdezernat bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Alle Verträge, Änderungsanträge und Zertifikate werden von dort überwacht. Seit 2019 werden alle Zertifikate und Prüfberichte in ein zentrales Register eingestellt.
Nach oben
Zurück
Drucken
Startseite
|